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Geänderte Düngeverordnung ist in Kraft

Die Änderung der Düngeverordnung (DüV) wurde am 30. April 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten.

Damit ergeben sich in Bezug auf die Dokumentation Änderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe:

Dokumentation jeglicher durchgeführter Düngungsmaßnahmen mit N- und/oder P2O5-haltigen Düngemitteln spätestens innerhalb von 2 Tagen, und zwar:

  • Eindeutige Bezeichnung sowie Größe des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit

  • Art und Menge der aufgebrachten Düngemittel
  • Aufgebrachte Menge an Gesamt-N und P2O5, bei organischen und organisch-  mineralischen Düngemitteln zusätzlich auch die Menge an verfügbarem N
  • Bei Weidehaltung Zahl der Weidetage sowie Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere (nach Abschluss der Weidehaltung)


Als Hilfestellung zur Dokumentation wurden von den landwirtschaftlichen Selbsthilfeorganisationen Formblätter entwickelt. Nachfolgend die drei Formblätter zum Download:


Weitere Informationen zur Neuen Düngeverordnung, entnehmen Sie bitte dem 5. Rundschreiben.

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